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"Transporte Türkei – Iran – Irak - Naher Osten – Zentralasien

Alle Strecken – Ein Partner"

Verhaltenskodex

1. Präambel

Die Grundlage allen Handelns bei active ist die Einhaltung der gesetzlich bindenden Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene sowie aller freiwillig eingegangenen Verpflichtungen. Alle Mitarbeiter und Organe von active sind verpflichtet, sich über die für ihren Verantwortungsbereich im Unternehmen geltenden Vorschriften zu informieren, diese einzuhalten und in Zweifelsfällen ergänzende Informationen und Rat bei den hierfür zuständigen Stellen einzuholen. Erster Ansprechpartner sollte dabei der jeweilige Vorgesetzte sein.

active lässt in der Ausübung seiner Dienstleistungen und den damit verbundenen Lieferketten im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltschutz besondere Sorgfalt walten. Wir behandeln unsere Mitmenschen wertschätzend, wahren die Menschenrechte und schützen unsere Umwelt. In unseren Geschäftsaktivitäten sind wir stets darauf bedacht, Menschenrechtsverletzungen oder schädliche Auswirkungen auf die Umwelt weder zu verursachen noch indirekt zu diesen beizutragen. Menschenrechte und Umweltschutz sind seit jeher wichtige Elemente unserer wertebasierten Unternehmensführung. In unserem Unternehmen und im Umgang mit unseren Geschäftspartnern legen wir großen Wert auf gegenseitigen Respekt, Vertrauen, Toleranz und Fairness.

active ist fortwährend bestrebt, die durch seine Geschäftstätigkeit verursachten Umwelteinflüsse durch eine proaktive Herangehensweise und ein verantwortungsbewusstes Management zu minimieren.

Dieser Verhaltenskodex gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe von active. Er umfasst verbindliche Verhaltensgrundsätze, die von allen einzuhalten sind. Damit tragen wir zur Sicherung unseres langfristigen Unternehmenserfolges bei. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden nicht geduldet und haben disziplinarische Maßnahmen zur Folge. Bei Verletzung geltender Rechtsnormen ist zudem mit straf- und haftungsrechtlichen Folgen zu rechnen.



2. Wahrung des fairen Wettbewerbs

active achtet den fairen und lauteren Wettbewerb. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die entsprechenden Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs einzuhalten. Im Allgemeinen verbieten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen insbesondere Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen mit Wettbewerbern in Bezug auf Preise oder Konditionen, Markt- oder Kundenaufteilungen sowie unlautere Wettbewerbspraktiken.

Nicht nur eine konkrete Übereinkunft, sondern auch ein abgestimmtes Verhalten und informelle Gespräche, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken, sind verboten.



3. Korruptionsbekämpfung

active ist von der Qualität seiner Dienstleistungen und der Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter überzeugt. Die Bestechung von Geschäftspartnern mit Geld, Wertgegenständen oder anderen geldwerten Leistungen lehnt active entschieden ab.

Mitarbeitern ist es untersagt, Geld oder Wertgegenstände als Gegenleistung für den Bezug von Produkten oder sonstigen Leistungen zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen.

Die Vergabe und Entgegennahme von Zuwendungen aller Art ist strikt untersagt, wenn sie den Eindruck einer unzulässigen Beeinflussung oder gar Verpflichtung erwecken könnten.

Dies gilt auch für Bewirtungen und Einladungen zu Veranstaltungen, die über die üblichen und gesetzlich erlaubten Gepflogenheiten hinausgehen.

Unzulässige Zuwendungen dürfen auch nicht indirekt über Dritte geleistet werden.

Zulässig sind die Vergabe und Annahme von üblichen Höflichkeits- und Werbegeschenken von geringem Wert sowie Geschäftsessen und Einladungen zu Veranstaltungen mit unmittelbarem geschäftlichen Bezug in einem der Geschäftssituation und der Position der Beteiligten angemessenen Rahmen.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Zuwendungen und Einladungen an Beamte, Behördenvertreter oder andere Amtsträger in vielen Ländern auch dann gesetzlich verboten sind, wenn der Wert nur sehr gering ist.

active lehnt die Entrichtung sogenannter Facilitation Payments ab und folgt diesbezüglich den Empfehlungen der Internationalen Handelskammer (ICC). Facilitation Payments sind Zahlungen kleiner Beträge an Behördenvertreter zur Beschleunigung von behördlichen Vorgängen, auf die man ein Anrecht hat (z.B. bei der Zollabfertigung). Nur wenn es absolut unvermeidbar ist (z.B. in Notsituationen), ist in den Ländern, wo solche Zahlungen zulässig sind, im Einzelfall eine Ausnahme mit Zustimmung des jeweiligen Vorgesetzten möglich. Diese Zahlungen sind zu dokumentieren.



4. Vermeidung von Interessenkonflikten

active erwartet von seinen Mitarbeitern und Organmitgliedern, dass sie keine Tätigkeiten ausüben oder Aufgaben übernehmen, die den Interessen von active zuwiderlaufen. Nebentätigkeiten für Unternehmen eines Wettbewerbers, eines Kunden, eines Partner oder eines Lieferanten sowie finanzielle Beteiligungen an solchen Unternehmen, die den Grenzwert von einem Prozent übersteigen, sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Geschäftsleitung gestattet. Finanzielle Beteiligungen (größer als ein Prozent) enger Familienangehöriger sind der Geschäftsleitung anzuzeigen. Die Bevorzugung von bestimmten Geschäftspartnern aus privaten Interessen, insbesondere die Bevorzugung von Familienangehörigen, ist untersagt. Auch der Anschein der Bevorzugung aus privaten Interessen ist zu vermeiden.



5. Einhaltung der Grundsätze für den nationalen und internationalen Handel

active hält alle nationalen, multinationalen und supranationalen Außenhandelsbestimmungen ein. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, insbesondere die geltenden Export- und Importverbote, behördliche Genehmigungsvorbehalte sowie die geltenden Zoll- und Steuervorschriften einzuhalten. Geschäfte von Kunden, die diesen Regelungen entgegenstehen, sind abzulehnen. Dienstleistungen von active dürfen nicht erfolgen, wenn der Verdacht besteht, sie könnten solche illegalen Transaktionen unterstützen. In diesem Zusammenhang ist besonders die Beachtung der Vorschriften zur Vermeidung von terroristischen Aktivitäten hervorzuheben. Besondere Bedeutung kommt bei active der Einhaltung der nationalen und internationalen Bestimmungen zur Unterbindung von Geldwäsche zu.



6. Schaffung und Erhaltung von sicheren und fairen Arbeitsbedingungen

active übernimmt Verantwortung für seine Mitarbeiter und ist bestrebt, für seine Mitarbeiter ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten. Wir achten das Recht jedes Beschäftigten, Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen. Wettbewerbsfähige und leistungsgerechte Vergütung sowie die Einhaltung einschlägiger Arbeitszeitregelungen sehen wir als eine selbstverständliche Pflicht. Wir lehnen jede Form von Menschenhandel, Kinderarbeit und Zwangsarbeit ab.

active möchte die Gesundheit seiner Mitarbeiter erhalten und fördern. Deshalb ist es das Ziel des Unternehmens, an allen Produktionsstandorten von active ein hohes Maß an Arbeitssicherheit zu gewährleisten. active erwartet von seinen Mitarbeitern, insbesondere von seinen Führungskräften, dass sie sich jederzeit für Arbeitssicherheit einsetzen.



7. Schutz von Betriebsvermögen

Der geschäftliche Erfolg von active beruht auf der Innovationskraft seiner Mitarbeiter und ihrer über viele Jahrzehnte erworbenen Kenntnisse. Alle Mitarbeiter haben deswegen sicherzustellen, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von active, aber auch seiner Geschäftspartner, nicht außerhalb des Unternehmens bekannt werden. Es ist untersagt, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse unerlaubt offenzulegen, an Dritte weiterzugeben oder sie unerlaubt für eigene Zwecke zu benutzen.

active erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie verantwortungsvoll mit dem Vermögen des Unternehmens umgehen und Geschäftsentscheidungen auf der Basis kaufmännisch nachvollziehbarer Risiko-und-Nutzen-Analysen treffen. Dazu gehört auch, dass die Integrität der Geschäftspartner von active sorgfältig überprüft wird.

active legt großen Wert auf die Integrität seiner Mitarbeiter. Abhängig von der Art des Geschäfts bzw. des Einsatzorts und der Tätigkeit des Mitarbeiters kann es erforderlich sein, die finanzielle Situation sowie die persönliche Integrität der Mitarbeiter zu überprüfen.

Alle Unterlagen von active – dazu gehören insbesondere Finanzberichte (externe Verwendung) sowie Buchführungsunterlagen und Rechnungen (interne Verwendung) – müssen die relevanten Tatsachen richtig und transparent wiedergeben.

Die Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Betriebsmittel für persönliche Zwecke einzusetzen, es sei denn, deren Nutzung für persönliche Zwecke ist den Mitarbeitern durch ihren Arbeitsvertrag, separate Vereinbarung oder durch ihren Vorgesetzten ausdrücklich gestattet worden. Insbesondere ist es Mitarbeitern untersagt, IT-Systeme von active zu nutzen, um Seiten oder Nachrichten mit gesetzlich verbotenem oder mit beleidigendem Inhalt anzuschauen, zu speichern oder zu versenden.



8. Umweltschutz

active fühlt sich dazu verpflichtet, mit den Ressourcen der Natur schonend umzugehen. Selbstverständlich ist daher die Einhaltung geltender gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz der Umwelt.

Wir vermeiden die Emission von Treibhausgasen durch die Nutzung intelligenter Logistikprozesse. Durch den Einsatz energiesparender Spitzentechnologien tragen wir zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei. Wir unterstützen Wissenschaft und Praxis bei der Entwicklung neuer Technologien und Konzepte für eine emissionsfreie Logistik.



9. Vermeidung von Diskriminierung

Die Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sollen respektiert werden.

Im Umgang mit Beschäftigten und in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern lässt sich active von sachlichen und nachvollziehbaren Kriterien leiten. active gewährleistet seinen Beschäftigten ein Arbeitsumfeld, in dem Diskriminierung sowie jede Art der Belästigung und Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht geduldet werden.

active erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie im Umgang mit anderen Mitarbeitern, dazu zählen auch vorübergehend oder zu Ausbildungszwecken beschäftigte Mitarbeiter, Bewerber und ehemalige Mitarbeiter, sowie mit Geschäftspartnern unterschiedliche Lebensanschauungen und kulturelle sowie landesspezifische Besonderheiten respektieren.

Von seinen Führungskräften erwartet active darüber hinaus, insbesondere die Gleichstellung von Mann und Frau im Berufsleben zu fördern.



10. Umgang mit Medien

Eine transparente, dialogorientierte und konsistente Information der Öffentlichkeit – einschließlich der Medien – stärkt das weltweite Image von active. Offizielle Stellungnahmen, insbesondere gegenüber Medien, dürfen daher nur nach Rücksprache mit den autorisierten Mitarbeitern erfolgen.



11. Umsetzung und Organisation

Alle Mitarbeiter von active sind verpflichtet, sich diesem Verhaltenskodex entsprechend zu verhalten. Den Führungskräften kommt dabei eine besondere Rolle zu. Sie haben eine Vorbildfunktion, stehen als Ansprechpartner für alle Fragen zu den Verhaltensgrundsätzen zur Verfügung und stellen sicher, dass die Mitarbeiter in ihrem Verantwortungsbereich hinreichend über die Grundsätze und die weiteren Elemente des Werte-Programms von active informiert werden.

Alle Mitarbeiter von active erhalten Schulungen, die speziell auf ihren Tätigkeitsbereich und ihre Anforderungen zugeschnitten sind.

Der Verhaltenskodex wird regelmäßig überprüft und aktuellen Erfordernissen (z.B. Gesetzesänderungen) angepasst.

Zu einzelnen Grundsätzen dieses Verhaltenskodex werden im Bedarfsfall Richtlinien erstellt, die detaillierte Handlungsanweisungen und gegebenenfalls länderspezifische Vorschriften enthalten und als verbindlich gelten.